Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Zwischen dem Beherbergungsbetrieb „Ferienwohnung Zollhaus“, Inhaber Maxie Holtkamp und Isabel Heubl (im Folgenden Beherbergungsbetrieb genannt) und dem Vertragspartner (im Folgenden Gast genannt) besteht Einigkeit darüber, dass für alle Verträge und sonstige Leistungen ausschließlich diese Vereinbarungen gelten. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Begriffsbestimmung: Die Rechtsprechung versteht unter wesentlichen Vertragspflichten solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Gastes schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Buchung des Gastes stellt das Angebot dar.
2.2. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch den Beherbergungsbetrieb zustande.
2.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform.
3. LEISTUNGEN
3.1. Für den Umfang der vom Beherbergungsbetrieb vertraglich geschuldeten Leistungen ist allein die Buchungsbestätigung maßgeblich.
4. PREISE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
4.1. Die in der Buchungsbestätigung enthaltenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart ist sowie für Wahl- und Zusatzleistungen.
4.2. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
4.3. Mit Vertragsschluss wird der vereinbarte Preis zur Zahlung fällig. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Preis binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt die unverzügliche Zahlung mit Inanspruchnahme der Vertragsleistungen (Ankunft) oder zu einem späteren Zeitpunkt vom Gast verlangen.
4.4. Der Vertrag zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb kommt unter der Bedingung zustande, dass der Gast eine Anzahlung zum bekanntgegebenen Termin leistet. Die Höhe der Anzahlung wird dem Gast mit dem Angebot mitgeteilt. Die Anzahlung ist nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung fällig.
5. RÜCKTRITT DES GASTES (i. e. ABBESETELLUNG, STORNIERUNG / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG DES BEHERBUNGSBETRIEBES
5.1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Beherbergungsbetriebs zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
5.2. Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Ziffer 5.1 Satz 3 vorliegt.
5.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommener Ferienwohnung wird der Beherbergungsbetrieb die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anrechnen.
5.4. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5.5. Die gesetzlich geregelten Rücktrittsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
5.6. Bei Nichtanreise zum Mietbeginn ohne Mitteilung an den Beherbergungsbetrieb erlischt der Anspruch auf die Gesamtreservierung.
6. RÜCKTRITT DES BEHERBERGUNGSBETRIEBES
6.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.2. Erfolgt der Rücktritt nach vorhergehender Ziffer, hat der Beherbergungsbetrieb Anspruch auf Schadensersatz gemäß den Regeln nach Ziffer 5.4. gegenüber dem Gast. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes besteht kein Schadensersatzanspruch.
6.3. Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, dies gilt, wenn:
6.3.1. Höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
6.3.2. Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden.
7. RECHTE UND PFLICHTEN DES GASTES
7.1. Der Gast ist nicht berechtigt, die ihm zum Gebrauch überlassene Ferienwohnung einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Der Gast ist nicht berechtigt, die ihm zum Gebrauch überlassene Ferienwohnung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken zu nutzen.
8. WOHNUNGSBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE
8.1. Die Ferienwohnungen steht dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
8.2. Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen.
8.3. Der Gast ist verpflichtet, sämtliche von ihm mitgebrachten Waren aus der Wohnung mitzunehmen. Der Müll ist zu entsorgen, der Kühlschrank ist leer zu hinterlassen. Bei Nichtbeachtung ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Entsorgung in Rechnung zu stellen.
8.4. Der Gast erhält bei Anreise einen Schlüssel für die Haus- und Wohnungstür. Bei Verlust oder Kaputtgehen des Schlüssels stellen wir Euro 300,- in Rechnung.
9. SCHÄDEN
9.1. Der Beherbergungsbetrieb stellt die Wohnung in gutem, funktionsfähigen Zustand dem Gast zur Verfügung. Entstehen durch den Gast Schäden an den Möbeln, Gerätschaften oder sonstigem Inventar, das zur Wohnung gehört, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Schäden dem Gast zu verrechnen.
10. INTERNETZUGANG
10.1. Die drahtlose Verbindung (WLAN) erfolgt unverschlüsselt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen sich Zugriff auf die übertragenden Daten verschaffen. Der Kunde ist selbst für eine Verschlüsselung (z.B. https, VPN) der Daten zuständig.
10.2. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung des WLAN entstehen können. Der Kunde ist selbst für einen ausreichenden Virenschutz, Datensicherung, etc. verantwortlich.
10.3. Eine missbräuchliche Nutzung des Internetzugangs ist untersagt, insbesondere die Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigen Inhalten, die Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken, der Versuch des Eindringens in fremde Datennetze, der unaufgeforderte Nachrichtenversand (Spamming), Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen / Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzwerks oder anderer Netze führen oder führen können. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber dem Betreiber auf Schadenersasatz.
10.4. Für den Inhalt der abgerufenen Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Eine inhaltliche Überprüfung durch den Bereitsteller des WLAN erfolgt nicht.
11. HAFTUNG DES BEHERBERGUNGSBETRIEBES
11.1. Der Beherbergungsbetrieb haftet nur bei Verschulden auf Schadensersatz.
11.2. Die verschuldensabhängige Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und / oder sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen, geltend gemacht werden und / oder Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten des Beherbergungsbetriebes beruhen, geltend gemacht werden. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
11.3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Beherbergungsbetriebs nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
11.4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem hauseigenen Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.5. Eine etwaige Gastwirtshaftung des Beherbergungsbetrieb für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleiben durch diese Regelung unberührt.
11.6. Ansprüche des Gast gegenüber dem Beherbergungsbetrieb aus dem Beherbergungsvertrag sowie Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung nach § 548 BGB bleibt von dieser Regelung unberührt.
11.7. Ziffer 11.6. gilt nicht, wenn dem Beherbergungsbetrieb ein grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle dem Beherbergungsbetrieb zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Gastes sowie bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten des Beherbergungsbetriebes beruhen.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Beherbergungsbetriebes.
12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
12.5. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder Prospekten der Ferienwohnung Zollhaus, bleibt vorbehalten.